Betriebsfähigkeit durch wirksames Krisenmanagement sichern
Entscheidungsfähigkeit als Betriebsfaktor sichern
Krisenmanagement unterstützt Betriebsfähigkeit dort, wo normale Führungs- und Entscheidungsprozesse unter außergewöhnlichen Bedingungen nicht mehr ausreichen. Eine Krise ist nicht nur eine größere Störung. Sie ist durch hohe Unsicherheit, Zeitdruck, unvollständige oder widersprüchliche Informationen, erhebliche Auswirkungen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf gekennzeichnet. Die Betriebsfähigkeit hängt dann nicht allein davon ab, ob Gebäude, Anlagen oder Dienste technisch weiterarbeiten, sondern auch davon, ob die Organisation handlungsfähig bleibt. Betriebsfähig ist das Krisenmanagement, wenn eine Lage rechtzeitig erkannt, bewertet und in eine verbindliche Führungsstruktur überführt werden kann. Dafür sollten drei Zustände unterschieden werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eingeschränkt betriebsfähig kann eine Krisenorganisation beispielsweise sein, wenn einzelne Kommunikationswege oder Stabsfunktionen ausgefallen sind, belastbare Vertretungen und Ersatzverfahren aber wirksam bleiben. Nicht betriebsfähig ist sie, wenn niemand verbindlich entscheiden kann, kein verlässliches Lagebild entsteht oder wesentliche Rollen nicht erreichbar sind. Maßstab ist damit die Fähigkeit, trotz außergewöhnlicher Lage Entscheidungen zu treffen, Prioritäten zu setzen und den Betrieb kontrolliert zu stabilisieren.
